Im Zuge überlasteter Betreuungsgerichte wurde die Öffentlichkeit in den letzten Jahren durch zahlreiche Informationsbeiträge diverser Medien sensibilisiert.
Immer wieder höre ich von barunterhaltspflichtigen Vätern „mein Kind wird jetzt 18 Jahre alt, muss ich dann noch zahlen und wenn ja wie viel?“
Seit den sechziger Jahren wurden zunächst durch das Wirtschaftswunder und später durch den Mauerfall immense Vermögenswerte gebildet. Inzwischen verabschiedet sich die Nachkriegsgeneration.
Im Zuge leerer öffentlicher Kassen werden mehr Berufstätige wegen Volljährigen – oder Elternunterhalt in Anspruch genommen.
Angesichts der enormen Verschuldung vieler privater Haushalte, entsteht im Trennungs- und Scheidungsfalle immer häufiger das Problem der gemeinsamen Haftung für ehebedingte Schulden.
Scheidung light bieten immer mehr Internetkanzleien an und locken mit angeblich vergünstigten Gebühren.
Testament ja oder nein? Diese Frage beschäftigt insbesondere Rentner so intensiv, dass sie die Fülle der Informationen und Gestaltungsmöglichkeiten kaum verarbeiten können.